Die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde ist sogenannte "Pflichtkommune" nach dem Stabilitätspaktgesetz NRW. Das bedeutet, dass ihr die nach dem Gesetz vorgesehenen Hilfen des Landes zustehen, jedoch mit der Maßgabe, bis zum Jahr 2016 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Beginnend mit dem Jahr 2012 ist es nicht zuletzt mit Hilfe der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde gelungen, eine ausgeglichene Haushaltsplanung bis zum Jahr 2016 zu beschließen. Dementsprechend hat die Bezirksregierung Arnsberg den Haushalt 2012 genehmigt.
Das bedeutet aber auch, dass Nachrodt-Wiblingwerde, wie auch andere Städte und Gemeinden einem extremem Spardiktat ausgesetzt ist, das in dem Maße nicht für Kreise und Landschaftsverbände gilt. Geschweige denn für Länder und Bund.
Es ist richtig: So, wie bisher kann es mit der Verschuldung nicht weiter gehen. Richtig ist auch, unser Gemeinwesen, so, wie wir es kennen, steht auf dem Spiel. Ein Umdenken ist nötig und erforderlich.
Die SPD Nachrodt-Wiblingwerde hat daher, um die einseitige Belastung der Städte und Gemeinden abzumildern, folgenden Antrag beim Unterbezirksparteitag der SPD des Märkischen Kreises am 05.10.2012 gestellt, der mit Mehrheit angenommen wurde:
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Antrag:
Der Parteitag des Unterbezirks (UB) der SPD des Märkischen Kreises möge beschließen:
• Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, kurzfristig Möglichkeiten darzustellen und umzusetzen, die teilweise enormen negativen Auswirkungen der geplanten Zahlungen aus dem GFG 2013 auf die Haushalte der Städte und Gemeinden des Märkischen Kreises auszugleichen oder zumindest abzumildern.
• Die SPD-Landtagsabgeordneten des Märkischen Kreises werden gebeten, dieses Anliegen in der SPD-Landtagsfraktion darzustellen und die SPD-Landtagsfraktion zu bitten, den Antrag zu unterstützen.
• Die Umlagehaushalte (Kreise, Landschaftsverbände) sind in das Stabilitäts-paktgesetz einzubeziehen.
Begründung:
Die Eckpunkte des von der Landesregierung vorgelegten Gemeindefinanzierungsgesetzes 2013 (GFG 2013) sehen Zahlungen in Höhe von insgesamt 8,7 Mrd. Euro vor. Dies ist nach Aussage des Landes eine Rekordsumme und bedeutet eine Steigerung von 3,54 % im Vergleich zu 2012.
Von dieser Steigerung profitieren aber nicht alle Städte und Gemeinden.
Von den 15 Städten und Gemeinden des Märkischen Kreises erhalten 12 teilweise deutlich weniger Zahlungen aus dem GFG 2013.
Für die Städte und Gemeinden des Märkischen Kreises sind 2013 Zahlungen in Höhe von 99,0 Mio. Euro vorgesehen. Dies sind im Vergleich zu 2012 25,3 Mio. Eu-ro weniger (minus 20,3 %).
Begründet wird dies u.a. mit den gestiegenen Steuereinnahmen der jeweiligen Städte und Gemeinden und der daraus veränderten Steuerkraftmesszahl.
Die Steuerkraftmesszahl der Gemeinden und Städte des Märkischen Kreises hat sich im Vergleichszeitraum um 11,6 % erhöht).
Zum Vergleich: Die Stadt Bonn erhält in 2013 insgesamt 77,7 Mio. € mehr. Die Steuerkraftmesszahl ist in Bonn um 16,6 % gesunken. Die Stadt Essen erhält 100,6 Mio. € mehr. Die Steuerkraftmesszahl ist in Essen um 14,3 % gesunken.
Für die Städte und Gemeinden des Märkischen Kreises bedeutet dieser finanzielle Aderlass eine schier unmögliche zusätzliche Konsolidierungsanstrengung. Ein Großteil der Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis hat ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen, in welchem die Städte und Gemeinden die vom Land berücksichtigten Steuermehreinnahmen eingeplant haben, so dass die Reduzierung der Landeszuweisungen zu einem zusätzlichen Haushaltsdefizit führt.
Diese Auswirkungen betreffen nicht nur die Haushaltssicherungskonzept-Gemeinden, sondern auch die Gemeinden, die einen Haushaltssanierungsplan erstellen.
Drei Städte und Gemeinden (und zwar Altena, Menden und Nachrodt-Wiblingwerde) sind sogenannte pflichtige Empfängergemeinden im Rahmen des Stärkungspaktgesetzes und haben einen sehr strengen Konsolidierungsweg einge-schlagen und einen Haushaltssanierungsplan aufgestellt.
Zwei weitere Städte (Halver und Werdohl) nehmen freiwillig an der 2. Stufe des Stärkungspaktgesetzes teil und haben ebenfalls einen Sanierungsplan zu erstellen.
Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Auswirkungen des GFG 2013 auf die pflichtigen Empfängergemeinden:
Konsolidierungshilfe
Altena 1,9 Mio. Euro
Menden 3,3 Mio. Euro
Nachrodt-Wiblingwerde 0,4 Mio. Euro
GFG 2013 Veränderung in Mio. Euro
Altena -2,8 Mio. Euro (-43,4%)
Menden -2,1 Mio. Euro (-16,2%)
Nachrodt-Wiblingwerde -1,5 Mio. Euro (-67,4%)
Veränderung Steuerkraft (in %)
Altena 19,6%
Menden 6,2%
Nachrodt-Wiblingwerde 36,7%
Der Rat der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde hat einen Haushaltssanierungsplan beschlossen und die Vorgaben des Stärkungspaktes (struktureller Ausgleich in 2016) geschafft. Dies war nur möglich durch äußerst belastende Maßnahmen (Gebührenerhöhungen, Steuererhöhungen, Schließung von öffentlichen Einrichtungen).
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen erkennbar, die es ermöglichen, die wegbrechenden GFG-Zahlungen auszugleichen.
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Die SPD Nachrodt-Wiblingwerde wird in Kürze an dieser Stelle weitere Informationen zur Partei- und Ratsarbeit in der Gemeinde bereit stellen.