Sieben Eckpunkte der Bürgerversicherung im Gesundheitswesen
Für die Menschen in Deutschland ist die Gesundheitsversorgung ein wichtiges Gut. Sie wollen medizinische Leistungen auf hohem qualitativem Niveau. Sie wollen, dass ihre hart verdienten Beiträge effizient und wirtschaftlich verwendet werden. Und sie wollen, dass das Gesundheitssystem solidarisch und gerecht ist. Solch ein solidarisches, gerechtes und leistungsfähiges Gesundheitswesen wird nach Auffassung der SPD nur durch eine Bürgerversicherung gewährleistet.
Die SPD hat bereits im Jahr 2004 ein umfangreiches Konzept zur Bürgerversicherung vorgelegt, das bis heute Grundlage für die SPD-Gesundheitspolitik ist. In der Zeit der großen Koalition 2005 bis 2009 haben CDU/CSU die Weiterentwicklung und Einführung einer Bürgerversicherung verhindert. An Aktualität hat sie deshalb nicht verloren, im Gegenteil. Die gesellschaftliche Entwicklung macht die Einführung einer Bürgerversicherung notwendiger denn je. Die SPD hat unter Leitung von Generalsekretärin Andrea Nahles eine Projektgruppe eingesetzt, die das Konzept der Bürgerversicherung unter veränderten Rahmenbedingungen fortentwickelt und in die Leitidee einer Bürgerversicherung, die alle großen Sozialversicherungszweige umfasst, einfügt.
Aktuelle Umfragen des „Widomonitor“ (1/2010) belegen, dass die Menschen in Deutschland am Prinzip der solidarischen Versicherung festhalten und dies weiterentwickeln wollen. 78,2 Prozent
bejahen die Frage, ob Besserverdiener mehr bezahlen sollen als Geringverdiener. Nur 9,2 Prozent lehnen dies ab. Ebenso lehnen ca. zwei Drittel der Befragten risikoabhängige Beiträge oder Kopfpauschalen ab und sprechen sich für die Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger in die gesetzliche Krankenversicherung aus. 70,2 Prozent lehnen Leistungskürzungen ab.
Zusammenfassung der Eckpunkte
Das SPD-Präsidium hat am 8. November 2010 „Sieben Eckpunkte der Bürgerversicherung im Gesundheitswesen“ beschlossen, die die Projektgruppe ausgestalten und im Frühjahr 2011 vorlegen soll. Nachfolgend eine Zusammenfassung der Eckpunkte.
Der vollständige Präsidiumsbeschluss im Internet unter: www.spd.de/aktuelles
1. Eine Bürgerversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger. Mehr Mitgestaltung und Verbraucherschutz statt dem Vorrang einzelner Gewinninteressen.
Die SPD bekräftigt die Leitidee, dass eine moderne Krankenversicherung, die in allen Lebenslagen die gleichen sozialen Rechte gewährt, nur in einem einheitlichen Krankenversicherungssystem möglich ist. Der Wettbewerb um die beste Versorgung muss gewährleistet sein. Deshalb will die SPD keine „Einheitskasse“, wie Kritiker gern vorwerfen, sondern gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Krankenkassen, eine umfassende, solidarische Krankenversicherung anzubieten. Die Versicherten müssen dabei die Gewissheit haben, dass ihre Kasse alle notwendigen medizinischen und pflegerischen Leistungen erbringt. Zur Bürgerversicherung gehört das Prinzip der Selbstverwaltung der Kassen, in die die Interessen der Versicherten noch besser als bislang einbezogen werden sowie unabhängige Patientenberatung und Versorgungsforschung.
2. Bürgerversicherung für bessere Versorgung: Zwei-Klassen-Medizin abbauen.
Die Bürgerversicherung garantiert, dass niemand auf Grund seines Patientenstatus (Privat- oder Kassenpatient) bevorzugt behandelt wird, sondern allein die Schwere der Erkrankung die Schnelligkeit und den Umfang der Behandlung bestimmt. Ziel ist es, mit der Bürgerversicherung eine gute, wohnortnahe Versorgung zu garantieren, die alle, auch strukturschwache Regionen abdeckt. Dies gilt insbesondere für die flächendeckende haus- und kinderärztliche Versorgung. Die Bürgerversicherung sichert Gleichheit beim Zugang zu Spezialisten. Die Ärztinnen und Ärzte können sich auf die Optimierung der Behandlung konzentrieren. Durch die paritätische Finanzierung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, bleiben letztere in der Verantwortung für den beruflichen Gesundheitsschutz.
3. Die Bürgerversicherung stärkt die Solidarität und die Nachhaltigkeit der Einnahmen.
Um langfristig stabile Einnahmen zu ermöglichen, die die Ausgaben decken, bezieht die Bürgerversicherung alle Bürgerinnen und Bürger ein und berücksichtigt dabei alle Einkommensarten – auch die Erlöse aus großen Vermögen. Auch die privaten Krankenversicherungen sollen in das System der Bürgerversicherung einbezogen werden. Der Vertrauensschutz für bislang privat Versicherte muss gewährleistet werden.
4. Die Bürgerversicherung sorgt für ein vertretbares Ausgabenwachstum und behält das Sachleistungsprinzip bei.
Zur Bürgerversicherung gehört das Sachleistungsprinzip. Die SPD lehnt die „Vorkasse“ für Patienten ab: Niemand darf im Krankheitsfall finanziell überfordert oder ungleich behandelt werden. Das Sachleistungsprinzip garantiert darüber hinaus eine wirksame Kostenkontrolle im Gesundheitswesen. Die SPD will die unabhängige Kosten-Nutzen-Bewertung von Therapien und Medikamenten massiv ausbauen, um Patienten vor nutzlosen Behandlungen und überhöhten Preisen zu schützen.
5. Bürgerversicherung in der Pflege.
Die Bürgerversicherung soll auch für die Pflege eingeführt werden, um durch die solidarisch verbreiterte Einnahmebasis bessere und bedarfsgerechte Pflegeleistungen zu ermöglichen. Die SPD lehnt eine kapitalgedeckte, verpflichtende, individuelle Pflegezusatzversicherung ab, da sie die solidarisch finanzierte Pflegeversicherung schwächt und langfristig im Pflegefall zu großer sozialer Ungleichbehandlung führt.
6. Fachkräftemangel vorbeugen, gute Arbeitsbedingungen schaffen!
Ein gutes Gesundheitswesen benötigt ausreichendes, gut qualifiziertes und angemessen bezahltes Fachpersonal – sowohl im medizinischen als auch im pflegerischen Bereich. Deshalb fordert die SPD eine beschäftigungspolitische Strategie für das Gesundheits- und Pflegesystem, für die die Bürgerversicherung eine gute finanzielle Grundlage bietet.
7. Verwaltungsverfahren entbürokratisieren und Versorgungslücken schließen.
Ein wichtiges Ziel der Bürgerversicherung ist es, für Menschen mit vielschichtigen Problemlagen eine integrierte Versorgung mit sozialen Dienstleistungen zu ermöglichen, die bestehende Versorgungslücken schließt.
Das Bürgerprinzip
Die Bürgerversicherung ist die Weiterentwicklung der Krankenversicherung zu einem einheitlichen Sozialversicherungssystem, das den Bürgerinnen und Bürgern soziale Sicherheit unabhängig von ihrem Erwerbsstatus bietet. Dieses „Bürgerprinzip“ wird dem Anspruch nach sozialer Sicherheit in einer von vielfältigen Lebensmodellen geprägten, modernen Gesellschaft besser gerecht. Soziale Sicherung wird nicht mehr an den Erwerbsstatus gebunden, sondern ist mit dem Bürgerstatus verknüpft . Der Gedanke entspricht dem Gleichheitsgrundsatz: Soziale Rechte sollen für alle gleichermaßen gewährt werden.