
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ab Montag, 27. April 2020 gilt in Nordrhein-Westfalen die Maskenpflicht. Vor allem gilt die Pflicht dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
In der aktualisierten Verordnung sind alle Regeln und auch Ausnahmen aufgeführt ➡️ https://www.land.nrw/…/docume…/stk_verordnung_24.04.2020.pdf
Ihre SPD Nachrodt-Wiblingwerde